„Das Erzbistum Freiburg will Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, so wie allen Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, Lebensräume anbieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können. Unsere Kirchengemeinde mit ihren Pfarreien, Gruppierungen und Diensten soll ein sicherer Ort sein für unsere Gemeindemitglieder und für die uns anvertrauten Menschen und alle Mitarbeiter. Als Katholische Kirchengemeinde Neckartal – Hoher Odenwald sind wir diesem Ziel verpflichtet.“
— Präambel des Schutzkonzeptes unserer Seelsorgeeinheit
In der Pfarrgemeinderatsitzung vom 11.08.2018 wurde das „Institutionelle Schutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für die Seelsorgeeinheit Neckartal – Hoher Odenwald Edith Stein“ verabschiedet.
Ein Teil dieses Schutzkonzeptes ist es, dass „alle Einrichtungen die mit besonderer Nähe oder längere Zeiten mit Schutzbefohlenen umgeben sind“ dazu verpflichtet sind, ein einrichtungsspezfisches Schutzkonzept zu erstellen, dieses vorzulegen und auch zu veröffentlichen.
Auch wir haben uns sehr lange und ausgiebig Gedanken dazu gemacht und in vielen Arbeitsstunden unser eigenes Schutzkonzept für die KjG Eberbach erstellt.
1. VORWORT
Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein großer demokratischer Kinder- und Jugendverband in der Katholischen Kirche. Die Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene engagieren sich und setzen sich für Kinderrechte und –mitbestimmung ein. Für Gerechtigkeit und Frieden, hier und in der Welt. Für die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern. Für eine lebenswerte Umwelt. Für den Dialog der Religionen und Kulturen. Und für eine offene und moderne, bunte und lebendige Kirche, in der Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Erfahrungen und ihrem Glauben zu Hause sein können. So versteht sich die KjG als Kirche in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die KjG unterstützt sie darin, ihr Leben verantwortlich zu gestalten und eigene Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie begleitet sie bei der Suche nach tragfähigen Lebensentwürfen und nach Orientierung. Sie ermöglicht ihnen einen Zugang zum christlichen Glauben und ermutigt sie zu einem selbst verantworteten religiösen Leben. Die KjG fördert sie auf vielfältige Weise, soziale, pädagogische und politische Verantwortung zu übernehmen und unterstützt die Entwicklung ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten.
Die Berichte von ehemaligen Heimkindern über Gewalt, Schläge, diskriminierende Behandlung in Heimen sowie die zahlreichen Grenzverletzungen und Missbräuche in kirchlichen Institutionen haben zu einer gesellschaftlichen Debatte und Diskussion über den Umgang mit Missbrauch und Gewalt, insbesondere im Bereich Kirche geführt. Im Zuge dieser Debatte hat sich die Deutsche Bischofskonferenz der notwendigen Aufarbeitung gestellt und Möglichkeiten der Prävention in den Blick genommen.
2010 wurden von der deutschen Bischofskonferenz eine Rahmenordnung zur Prävention von sexueller Gewalt und Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch veröffentlicht, die im August 2013 überarbeitet wurden. Diese Verordnungen wurden am 19.11.2013 für das Erzbistum Freiburg in Kraft gesetzt. Auf der Grundlage der Rahmenordnungen (Stand 2010) hat Erzbischof Dr. Robert Zollitsch am 16.10.2012 das Gesetz zur Vermeidung von Gefährdung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen veröffentlicht und damit eine zentrale Grundlage für den Umgang der Kirche mit den Rechten und dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen und zur Gewährleistung ihres Persönlichkeitsschutzes geschaffen.
Die kirchlichen Anforderungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen und zur Prävention sexueller Gewalt setzt hiermit die KjG Eberbach um.
2. ZIEL UND AUFTRAG
Das Erzbistum Freiburg will Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen, sowie allen Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, Lebensräume anbieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können. Unsere Seelsorgeeinheit mit ihren einzelnen Pfarreien, den verschiedenen Gruppierungen und Diensten soll ein sicherer Ort sein für unsere Gemeindemitglieder*innen und für die uns anvertrauten Menschen. Als Katholisch junge Gemeinde Eberbach sind wir diesem Ziel verpflichtet. Deshalb setzen wir die bischöflichen Verordnungen zur Vermeidung der Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Gewalt und die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention aktiv um.
Mit Hilfe dieses Schutzkonzeptes wollen wir dafür Sorge tragen, dass die Strukturen und Prozesse zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und auch evaluierbar sind. Mit den Verantwortlichen in unserer Einrichtung haben wir daher ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept zur Prävention und Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes erarbeitet.
Dieses Schutzkonzept beschreibt die Tätigkeitsfelder der KjG Eberbach, die für die Arbeit im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt relevant sind, benennt die Anforderungen, welche wir an unsere Leiter*innen stellen, enthält darüber hinaus klare Richtlinien im Umgang miteinander und schildert Maßnahmen, die den Schutz des Kindeswohls garantieren sollen.
3. RISIKOANALYSE
Die folgende Risikoanalyse dient als Grundlage, um den Verhaltenskodex, sowie weitere konkrete Umsetzungsmaßnahme für das Zeltlager der KjG abzuleiten. Sie wurde im Frühjahr 2019 unter der Beteiligung von aktiven und ehemaligen Gruppen- und Lagerleiter*innen des KjG Zeltlagers durchführt. Sie wird regelmäßig, mindestens jedoch alle 5 Jahre aktualisiert und überarbeitet. Die Struktur und Fragen der Risikoanalyse richten sich nach der „Einrichtungsanalyse für Jugendarbeit und Lageraufenthalte“ des Erzbischöfliches Ordinariat Freiburgs.
VERHALTENSKODEX
Gibt es für den Umgang mit Schutzbefohlenen ein Regelwerk oder einen Verhaltenskodex?
Ja. Siehe 4. Verhaltenskodex.
Wurden alle Personengruppen informiert?
Der Verhaltenskodex ist frei im Internet zugänglich. Die Eltern werden am Elternabend auf diesen Aufmerksam gemacht.
Ist dieser Verhaltenskodex Thema in Einstellungsgesprächen / Beauftragungsgesprächen?
Vor Beginn des Zeltlagers werden alle Leiter*innen und Betreuer*innen für dieses Thema erneut sensibilisiert. Der Verhaltenskodex wird hierzu gemeinsam besprochen.
BESCHWERDEMANAGEMENT
GIBT ES EIN BESCHWERDESYSTEM FÜR SCHUTZBEFOHLENE?
Das Beschwerdesystem wird auch im Kapitel 6. Beschwerdemanagement behandelt.
An wen können sich Betroffene bei Grenzverletzungen wenden?
Jede*r Teilnehmer*in hat einen direkten Gruppenleiter, an welchem er/sie sich jederzeit wenden kann. Des Weiteren kann sich der*die Teilnehmer*in auch anderen Leiter*innen oder direkt der Lagerleitung anvertrauen.
Ist das Beschwerdesystem strukturiert?
Der*Die Gruppenleiter*in nimmt die Beschwerde mit und bespricht diese in bzw. nach der täglichen Leiterrunde mit den anderen Gruppenleitern und/oder der Lagerleitung.
Bei besonders schwerwiegenden Fällen oder zur Absicherung, kann dieser die Lagerleitung unmittelbar hinzuziehen.
WIE WIRD AUF BESCHWERDEN REAGIERT? (INTERVENTIONSPLAN)
Können sich die Schutzbefohlenen darauf verlassen, dass etwas mit ihrer Beschwerde passiert?
Der*Die Gruppenleiter*innen ist für das Mitnehmen und Klären der Beschwerde verantwortlich. Für diesen Zweck gibt es jeden Abend eine Leiterrunde, in welcher diese*r die Beschwerden vortragen kann, dies wird den Teilnehmern*innen auch so kommuniziert.
Wie erhalten sie Rückmeldung?
Eine erste Rückmeldung erhält der*die betroffen in der Regel am nächsten Morgen durch seinen*ihren Gruppenleiter*in.
Ist dieses Beschwerdesystem allen bekannt?
Beim erstmaligen „Platzgang“ mit dem*der jeweiligen Gruppenleiter*in, direkt nach Ankunft der Schutzbefohlenen auf dem Zeltplatz, informiert diese*r seine Gruppe hierüber.
BESTEHEN MACHT- UND ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNISSE?
In welchen Situationen entsteht eine 1:1 Betreuung?
- Bei weitläufigen Gelände- / Stationsspielen
- Bei Problemen (gruppenintern, persönlich, …)
Sind diese Situationen immer sinnvoll?
Ja. Für die Geländespielen gibt es geeignete Schutzmaßnahmen. Je nach Problem ist eine kurzzeitige 1:1 –Situation sinnvoll.
Wie wird in derartigen Situationen Schutz für Betreuer und Schutzbefohlenen gewährleistet?
Bei Geländespielen stehen alle Leiter*innen in Kontakt zueinander. Jeweils ein Leiterpaar befindet sich außerdem mindestens in Sicht bzw. Rufweite zueinander. So kann ein zweiter Leiter im Problemfall schnell eingreifen. In der Praxis hat sich auch gezeigt, dass 1:1-Situation bei solchen Spielen selten vorkommen, da sich an den Stationen oftmals viele Kinder versammeln.
Probleme (wie z.B.: Heimweh) werden in einem geschützten Bereich (z.B.: vor dem Leiterrundenzelt) besprochen. Der Ort wird in der Regel so gewählt, dass dieser für die anderen Teilnehmer*innen unauffällig, jedoch für Leiter*innen, Lagerleitung oder Küchenpersonal gut einsehbar ist. So wird eine 1:1- Situation an dieser Stelle vermieden.
Wann ist es sinnvoll, eine dritte Person hinzuzuziehen?
Bei Problemen, kritischen Situationen oder Unsicherheiten des*der Leiter*ins, können andere Leiter*innen innerhalb kürzester Zeit anwesend sein. Für Ratschläge können Leiter*innen außerdem telefonischen Kontakt zu ausgebildeten Pädagogen aufnehmen.
SIND SCHUTZBEFOHLENEN IN ALLEN SITUATIONEN BEAUFSICHTIGT?
In welchen Situationen sind Schutzbefohlene unbeaufsichtigt?
Beim Schlafen in den Gruppenzelten. Bei der Gruppeneinteilung wird darauf geachtet, dass alle Teilnehmer*innen möglichst ein ähnliches Alter haben. Außerdem sind diese Gruppenzelte selbstverständlich nach Geschlechtern getrennt.
Die Gruppenzelte werden so aufgebaut, dass diese von den Funktions- und Schlafzelten der Gruppenleiter*innen eingesehen werden können.
WIRD DIE PRIVATSPHÄRE GESCHÜTZT?
Wie wird sie geschützt?
Der Verhaltenskodex setzt hierfür strenge Rahmenbedingungen
TRANSPARENZ
WIRD EINSEHBAR, TRANSPARENT IN DER EINRICHTUNG GEARBEITET?
Sind alle darüber informiert, wer in der Einrichtung welche Aufgaben übernimmt?
Vor dem Zeltlager wird die Lagerleitung benannt. Diese stellt das Leitungsteam zusammen und bestimmt die Funktionen. Hierzu zählen unter anderem:
- Lagerleitung: kümmert sich um das Organisatorische des Zeltlagers
- Küchenteam: kümmert sich in erster Linie um die Verpflegung des Lagers
- Technische Leiter*innen (TL): kümmert sich um die Technik, Reparaturen, Sanitäranlagen, Zelte und das Lagerfeuer
- Gruppenleiter*innen: Betreuen eine konkrete Gruppe.
- Spezial-Leiter*innen: Neben den Gruppenleiter*innen gibt es noch weitere Leiter*innen, welche nicht direkt Gruppenkinder betreuen, ähnlich den TLs. Dazu zählen:
- Spielebeauftragte*r,
- Fotobeauftragte*r,
- Musikbeauftragte*r.
Wer ist informiert?
Die Eltern sind über die Lagerleitung und das Konzept des Zeltlagers durch Homepage, Elternabend und Gespräche informiert.
Die Teilnehmer*innen werden zusätzlich noch während der Busfahrt, bzw. am Tag der Ankunft über das Lagerteam und Co. informiert.
Gibt es einen festgeschriebenen Ablauf der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten und wie ist der Ablauf organisiert?
Der Ablauf ist generell so geregelt, dass die Kommunikation in erster Linie über die Lagerleitung läuft. Unter gewissen Voraussetzungen (Geschwisterkinder, Verwandtschaft, etc.) kann dies auch durch Gruppenleiter*in Geschehen, dann ist die Lagerleitung aber dahingehend informiert und die Kommunikation kann direkt stattfinden.
Gibt es einen festgeschriebenen Ablauf der Kommunikation mit anderen Betreuungspersonen und wie ist der Ablauf organisiert?
Die Leiter*innen tauschen sich während des Zeltlagers selbständig untereinander aus. Jeden Abend gibt es eine Leiterrunde, in welcher alle relevanten und wichtigen Punkte besprochen werden.
Der Ablauf wird im Vorfeld bei Planungsterminen festgelegt. Die Leiterrunde bespricht jeden Abend den konkreten Plan für den nächsten Tag. Dieses wird den Teilnehmer*innen morgens über einen “Tagesplan” mitgeteilt. Aufgrund von aktuellen Wetterbedingungen oder anderen Einflüssen, kann der Plan auch im Laufe des Tages geändert werden, dies wird den Teilnehmer*innen aber auch in der großen Runde mitgeteilt.
SCHUTZKONZEPT
Seit wann gibt es ein Schutzkonzept?
Die Leitungsrunde und die Ortsleitung entwickeln das Schutzkonzept fortwährend weiter. Eine erste Version des Schutzkonzeptes wurde im Zeltlager 2019 verprobt und im Januar 2020 final verabschiedet.
Waren alle bei der Konzeption eingebunden?
Eingebunden waren die Leiter*innen und Lagerleitung der letzten Jahre, sowie ehemalige Teilnehmer*innen.
Sind alle heute darüber informiert?
Eine Information über das Schutzkonzept erfolgt während des jährlich stattfindenden Elternabends vor dem Zeltlager.
Eine Information aller Leiter*innen über das Schutzkonzept erfolgt bei den jeweiligen Vorbereitungs- und Planungstreffen für das Lager.
Das Schutzkonzept wird auf der Webseite der KjG Eberbach veröffentlicht und ist somit für jeden zugänglich und einsehbar.
Gibt es eine Weiterentwicklung des Konzepts?
Das Schutzkonzept wird regelmäßig weiterentwickelt.
Ist gewährleistet, dass alle aktiven Leiter und Beschäftigte die Schulung zum Grenzachtenden Umgang besucht haben?
Der Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher-Odenwald / Edith Stein, wird vor Beginn des Zeltlagers eine vorläufige Liste mit Leiter*innen übermittelt, welche die Schulung noch durchzuführen haben. Für die Schulung ist der*die Präventionsbeauftrage der Seelsorgeeinheit verantwortlich. In Absprache werden dann Termine für die Schulungen geplant und anschließen durchgeführt.
Ist gewährleistet, dass alle aktiven Leiter und Beschäftigte ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten haben?
Der Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher-Odenwald / Edith Stein, wird vor Beginn des Zeltlagers eine vorläufige Liste mit Leiter*innen übermittelt.
Für das Beantragen des erweiterten Führungszeugnisses ist der*die Präventionsbeauftrage der Seelsorgeeinheit verantwortlich. Sollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorliegen, wird die Lagerleitung und der Vorstand der KjG Eberbach von der Seelsorgeeinheit hierüber informiert.
Besucher auf dem Sommerlager
Besucher sind unbekannte Gesichter: Wird gewährleistet, dass Besucher und Fremde von den Schutzbefohlenen unterschieden werden können?
Besucher werden immer bei einer gemeinsamen Runde (z.B.: bei der Morgenrunde oder beim Essen) dem gesamten Lager vorgestellt. Generell laufen keine Besucher unbeaufsichtigt über den Zeltplatz.
4. VERHALTENSKODEX
Kirchliches Handeln, Unterricht, Erziehung, Betreuung und Seelsorge sind unvereinbar mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer oder sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht den Prinzipien unseres kirchlichen Handelns. Diesem Grundsatz verpflichtet, wollen wir die Kultur des achtsamen und grenzachtenden Miteinanders stärken und mit institutionellen Standards in unserer Einrichtung den Persönlichkeitsschutz der uns anvertrauten Menschen sicherstellen.
Der Verhaltenskodex der KjG Eberbach umfasst verbindliche Verhaltensregeln für das Miteinander in der KjG. Jede*r Leiter*in erkennt diese Verhaltensregeln durch Unterzeichnung an und verpflichtet sich zu deren Umsetzung.
- Wir tragen Sorge dafür, dass alle, die eine Funktion bei der KjG Eberbach übernehmen, über die Gefahren von Grenzüberschreitungen und des Missbrauchs informiert, aufgeklärt, entsprechend eingeführt und qualifiziert werden. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex zum grenzachtenden Umgang ist Voraussetzung für die Übernahme einer Tätigkeit in diesen Aufgabenfeldern bei der KjG Eberbach.
- Wir gestalten unsere Strukturen und Rahmenbedingungen so, dass die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen gestärkt werden, sodass angstfrei über Vorfälle gesprochen werden kann.
- Wir treffen Vorkehrungen, dass der Persönlichkeitsschutz der uns anvertrauten Menschen in unseren Einrichtungen gewährleistet wird. Zum Persönlichkeitsschutz gehört insbesondere:
- der Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt, Schadenszufügung oder Misshandlung
- der Schutz vor sexueller Gewalt, vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung, auch im privaten Umfeld
- Für Konflikte und Beschwerden stellen wir einen geregelten und transparenten Beschwerdeweg zur Verfügung.
Deshalb haben wir ein institutionelles Schutzkonzept zur Prävention und Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes entwickelt. Dieser Verhaltenskodex bildet die Grundlage zur Umsetzung der bischöflichen Rahmenordnungen. Über ihre Veröffentlichung schaffen wir Transparenz und schrecken dadurch potenzielle Täterinnen und Täter ab.
GESTALTUNG VON NÄHE UND DISTANZ
- Ich bin mir bewusst, dass körperliche und emotionale Nähe Grundlage für die Arbeit mit Menschen ist. Gleichzeitig weiß ich um deren Gefahrenpotential in Bezug auf sexualisierte Gewalt.
- Wenn ich mit Kindern oder Jugendlichen Zeit verbringe, geschieht dies in den dafür vorgesehenen Räumen und Orten. Die Räumlichkeiten müssen jederzeit von den Teilnehmer*innen eigenständig verlassen werden können.
- Ich achte darauf, dass keine herausgehobenen, intensiven freundschaftlichen Beziehungen zwischen mir und Minderjährigen sowie schutz oder hilfebedürftigen Erwachsenen entstehen. Daraus möglicherweise resultierende Rollenschwierigkeiten (auch bei familiären oder freundschaftlichen Verbindungen o.ä.) werden von mir angesprochen und geklärt. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so von mir gestaltet, dass den Teilnehmer*innen keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden. Individuelle Grenzempfindungen nehme ich ernst und werden nicht abfällig von mir kommentiert.
- Grenzverletzungen werden von mir thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
- Ich beteilige mich nicht an Geheimnissen, deren Geheimhaltung bei einem*einer der Beteiligten mit negativen Gefühlen wie z.B. Unwohlsein, Unbehaglichkeit, Belastung oder Stress verbunden sind.
Sprache und Wortwahl
- Ich spreche andere Leiter*innen und Teilnehmer*innen grundsätzlich mit ihrem Vornamen an, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Ansprache (Spitzname) gewünscht (z.B. Chris statt Christoph). Ich verwende keine übergriffigen und sexualisierten Spitznamen.
- Ich dulde keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen und unterbinde sexualisierte Sprache.
- Ich achte auf verbale und nonverbale Signale der Menschen und gehe wertschätzend und empathisch damit um.
- Bei sprachlichen Grenzverletzungen schreite ich ein und beziehe klar Position.
ANGEMESSENHEIT VON KÖRPERKONTAKT
- In meiner Rolle als Leiter*in gehe ich achtsam und zum Wohle der mir anvertrauten Menschen mit Körperkontakt um. Die Grenzen und Bedürfnisse der Teilnehmer*innen sind zu respektieren.
- Ich beachte die Grenzsignale meiner Mitmenschen, insbesondere in Trost, bei Pflege- und Erste-Hilfe-Situationen (Heimweh, Bauchschmerzen, etc.).
- Unerwünschte Berührungen und körperliche Annäherung sind nicht erlaubt.
UMGANG MIT NUTZUNG VON MEDIEN UND SOZIALEN NETZWERKEN
- Im Umgang mit Medien beachte ich die geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Ich halte mich an die gesetzlichen Bestimmungen bei der Herstellung und bei der Nutzung von Filmen und Fotos (z.B. Recht am Bild, Altersfreigabe).
- Ich poste keine Bilder von Kindern in Sozialen Medien. In Ausnahmefällen werden nur Bilder mit Kindern gepostet, auf denen diese nicht direkt erkennbar sind.
- Filme, Computerspiele oder Bild- und Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind unabhängig vom Alter der Beteiligten verboten.
INTIMSPHÄRE
- Ich achte die individuellen Unterschiede und die soziokulturelle Vielfalt.
- Gemeinsames Duschen von Jungen und Mädchen bzw. Leiter*innen und Teilnehmer*innen ohne Badebekleidung ist verboten.
- Alle Schlafräume (-zelte) gelten als Privat- bzw. Intimsphäre der dort wohnen-den Personen und dürfen nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung betreten werden. Dies gilt nicht bei erheblichen Regelverstößen seitens der Teilnehmer*innen.
- Ich lege Wert darauf, dass Umkleidesituationen immer getrennt werden (Jungen – Mädchen, Leiter*innen – Teilnehmer*innen).
- Ich sorge dafür, dass die mir anvertrauten Menschen nicht in halb- bzw. unbekleidetem Zustand beobachtet werden können.
UMGANG MIT GESCHENKEN
- Ich mache den mir anvertrauten Menschen keine exklusiven Geschenke.
- Wenn ich Geschenke annehme und mache, gehe ich transparent gegenüber Kindern, Eltern und Kolleg*innen damit um.
- Geschenke/ Belohnungen dürfen nicht an private Gegenleistungen verknüpft werden.
DISZIPLINARMAßNAHMEN
- Auf Regelverstöße reagiere ich grundsätzlich zuerst mit verbalen Zurechtweisungen.
- Falls Sanktionen unabdingbar sind, achte ich darauf, dass diese im direkten Bezug zur „Tat“ stehen.
- Alle Disziplinarmaßnahmen müssen innerhalb des Leitungsteams als angemessen angesehen werden und konsequent umgesetzt werden.
- Alle Disziplinarmaßnahmen sollten für die betroffenen Personen plausibel, transparent und berechenbar sein.
- Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug ist verboten.
- Sogenannte „Mutproben“ oder „Wetteinsätze“ in Form von bewussten Grenzverletzungen und -verschiebungen sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten vorliegt.
VERHALTEN AUF FREIZEITEN UND REISEN
- Auf Veranstaltungen und Reisen mit mindestens einer gemeinsamen Übernachtung müssen Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlechtern zusammen, müssen auch bei den Begleitpersonen beider Geschlechter vertreten sein.
- Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den Teilnehmer*innen und Leiter*innen Schlafmöglichkeiten in geschlechtergetrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Leiter*innen.
- Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den privaten Räumlichkeiten der Leiter*innen sind untersagt.
- In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt eines*einer Leiter*in mit einem*einer minderjährigen Teilnehmer*in zu unterlassen.
SELBSTAUSKUNFTSERKLÄRUNG
- Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmtheit (entsprechend SGB VIII §72a) rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist.
- Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.
5. PERSÖNLICHE EIGNUNG
Die Diözesanleitung und die Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher-Odenwald / Edith Stein, tragen die Verantwortung dafür, dass innerhalb des Diözesanverbandes bzw. der Seelsorgeeinheit (und daher auch bei der KjG Eberbach) nur Personen mit einer pädagogischen Arbeit für und mit jungen Menschen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten oder Angebote als Selbständige (Honorarkräfte) im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit machen, dürfen in keinem Fall eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a) verurteilt worden sind oder ein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Die Gewährleistung und Überprüfung der persönlichen Eignung ergeben sich aus den folgenden Maßnahmen:
ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
Ein Mittel zur Überprüfung der persönlichen Eignung ist die Einforderung eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf und alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang für haupt- und ehrenamtliche Leiter*innen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder begleiten.
Das erweiterte Führungszeugnis aller hauptamtlichen Mitarbeitenden der Diözesanstelle wird von der Dienststellenleitung zur Einsichtnahme eingefordert und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt. Das erweiterte Führungszeugnis der ehrenamtlichen Mitarbeitenden wird anhand eines Prüfrasters, das in Anlehnung an die landesweite Empfehlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) erstellt worden ist, von dem*der verantwortlichen Mitarbeiter*in der Diözesanstelle bzw. der Seelsorgeeinheit eingefordert. Die Einsichtnahme wird unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert und das Original an den*die Ehrenamtliche*n zurückgegeben.
SELBSTAUSKUNFTSERKLÄRUNG
Die KjG Eberbach lässt sich vor Aufnahme einmalig von jedem*jeder ehrenamtlichen Mitarbeiter*in eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunftserklärung vorlegen. Eine entsprechende Formulierung ist Bestandteil des Verhaltenskodexes (siehe 4. Verhaltenskodex).
PERSONALGESPRÄCHE
Die KjG Eberbach thematisiert die Prävention gegen sexualisierte Gewalt und das Schutzkonzept sowie seine Inhalte im (Erst-)Gespräch mit potentiellen neuen Leiter*innen. Darüber hinaus ist dieses Thema Gegenstand weiterer Gespräche, nicht nur bei neuen Leiter*innen.
AUS- UND FORTBILDUNG
Die Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher-Odenwald / Edith Stein und der Diözesanverband der KjG legen Wert darauf, dass alle Personen, die für die KjG aktiv sind, über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Bei ehrenamtlich Tätigen wird dies in aller Regel über die Teilnahme an einer KjG-Gruppenleitungsschulung gewährleistet. Diese werden jedes Jahr mehrfach auf Dekanat- und Regionalebene angeboten und richten sich an alle angehenden und bereits aktiven Leiter*innen in den KjG-Pfarreien.
Die Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Gruppenleitungsschulungen entsprechen mindestens den Anforderungen an die Jugendleiter*in-Card (Juleica). Diese ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Die Gruppenleitungsschulungen beinhalten darüber hinaus die verpflichtende Teilnahme an einer Präventionsschulung mit acht Unterrichtsstunden. Die Inhalte dieser Präventionsschulung entsprechen dem Schulungs-Curriculum „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Freiburg“ (Präventionsordnung – PrävO). Diese Schulung wird ebenfalls mehrfach im Jahr von der Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher-Odenwald / Edith Stein angeboten.
Alle Leiter*innen der KjG Eberbach sind verpflichtet, diese Präventionsschulungen zu besuchen und der Seelsorgeeinheit dies mit der Teilnahmebestätigung zu bescheinigen.
PRÄVENTIONSSCHULUNGEN
Alle ehrenamtlichen Leiter*innen, die im Rahmen von Angeboten der KjG pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, müssen an einer für ihre Personengruppe empfohlenen Präventionsschulung teilgenommen haben, die dem o.g. Schulungs- Curriculum entspricht.
Die Teilnahmebescheinigungen wird vor Beginn eines Angebotes von der Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher-Odenwald / Edith Stein eingefordert und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt oder dokumentiert.
VERTIEFUNGSVERANSTALTUNGEN
Spätestens fünf Jahre nach der letzten Präventionsschulung müssen alle Haupt- und Ehrenamtlichen an einer erneuten Präventionsschulung bzw. Vertiefungsveranstaltung teilnehmen, die den Vorgaben der Präventionsstelle im Erzbistum entspricht.
Um zu gewährleisten, dass diese Vorgabe erfüllt wird, bieten der KjG-Diözesanverband, sowie die Seelsorgeeinheit Neckartal-Hoher Odenwald / Edith Stein mehrmals im Jahr Vertiefungsveranstaltungen an, die den Vorgaben des Erzbistums entsprechen.
Die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen werden vor Beginn eines Angebotes von der Seelsorgeeinheit Neckartal-Hoher Odenwald / Edith Stein eingefordert und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt oder dokumentiert.
6. BESCHWERDEMANAGEMENT
Für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und für alle ehrenamtlichen (und ggf. auch hauptberuflichen) Mitarbeitenden, die an Angeboten der KjG Eberbach teilnehmen oder diese gestalten, gibt es interne und externe Beratungs- und Beschwerdestellen.
INTERNE BESCHWERDEWEGE
Die Namen der verantwortlichen Lagerleitung sowie die der entsprechenden Leitungspersonen und eine entsprechende Möglichkeit der Kontaktaufnahme sind der Öffentlichkeit bekannt. Die Leitung der KjG Eberbach ist offen für Lob, Kritik und das Anzeigen von Problemen seitens der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus ihrem Umfeld und setzt sich konstruktiv und selbstkritisch mit deren Rückmeldungen auseinander. Für jedes Angebot innerhalb der KjG Eberbach wird im Vorfeld mindestens eine Ansprechperson aus der Leitung des Angebotes bestimmt und deren Namen sowie eine entsprechende Kontaktmöglichkeit für die Beteiligten veröffentlicht.
Zum Abschluss einer Veranstaltung gibt es die Möglichkeit, der Leitung schriftlich oder mündlich eine Rückmeldung zu geben. Werden während einer Veranstaltung Wünsche, Anregungen, Befindlichkeiten oder Beschwerden von Teilnehmenden bekannt, versucht die Leitung darauf einzugehen und diese in der weiteren Durchführung und evtl. auch für folgende Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Selbstverständlich können sich auch Leiter*innen mit Problemen, Kritik, Fragen und Lob an die entsprechenden Personen wenden, welche ihnen ebenfalls vor jeder Veranstaltung namentlich bekannt gemacht werden.
Dieser Prozess, übertragen auf das jährliche Zeltlager der KjG Eberbach ist in Abbildung 1, dargestellt. Beschwerden von Teilnehmer*innen können entweder direkt an den eigene*n Gruppenleiter*in, an einen andere*n Gruppenleiter*in oder direkt an die Lagerleitung gestellt werden. Je nach Art der Beschwerde, bespricht der/die Gruppenleiter*in die Beschwerde direkt mit der Lagerleitung oder vor/nach der regelmäßig stattfindenden Leiterrunde.
In dieser Leiterrunde können allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen besprochen werden. Persönliche oder strittigen Beschwerden werden in dieser Runde jedoch nicht geklärt. Dies findet im direkten Gespräch zwischen Leitern bzw. mit der Lagerleitung statt.
Als Kontrollgremium fungiert der Vorstand der KjG Eberbach, welcher sich aus verschiedenen Mitgliedern der Lagerleitung, der verschiedenen Lagerteams (GL, TL) und weiteren Personen der engeren KjG-Leitung zusammensetzt. Die Lagerleitung informiert diesen regelmäßig über Beschwerden und stimmt ggf. disziplinarische Maßnahmen mit diesem ab. Bei persönlichen Beschwerden gegenüber der Lagerleitung können andere Vorstandsmitglieder als Vermittler agieren.
Beschwerden außerhalb des Zeltlagers oder von Eltern werden direkt an die Lagerleitung gerichtet.
Abbildung 1: Beschwerde Management
EXTERNE BESCHWERDEWEGE
Aktuelle, externe Fachberatungsstellen sind im Bedarfsfall u.a. im Hilfeportal Missbrauch, bei der Kirchlichen Jugendarbeit der Erzdiözese Freiburg und auf der Seite der Erzdiözese Freiburg aufgelistet.
7. UMSETZUNG
UMGANG MIT VERDACHTSFÄLLEN
Verdachtsfälle sind sofort der Leitung der KjG Eberbach zu melden. Diese ist dazu verpflichtet, jedem Verdachtsfall nachzugehen und bei Bedarf weitere Stellen, wie z.B. den Präventionsbeauftragen der Seelsorgeeinheit Neckartal Hoher Odenwald / Edith Stein zu informieren.
Auch während des Zeltlagers der KjG Eberbach stehen außerdem ausgebildete Vertrauenspersonen der Erzdiözese Freiburg als Ansprechpartner zur Verfügung. Entsprechende Kontaktdaten finden sich unter: kja-freiburg.de
Auf der Webseite der kirchlichen Jugendarbeit Freiburg finden sich außerdem weitere Methoden und Schulungsunterlagen zur gesamten Thematik.
Abbildung 2: Handlungsleitfaden für Ehrenamtliche
(aus: Ordner/Schulungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, BDKJ, Freiburg 2017)
8. MITARBEIT & INKRAFTTRETEN
Diese Schutzkonzeption wurde zum KjG Zeltlager 2019 erstellt und auch erprobt. Bei der Erstellung dieser Schutzkonzeption sowie der Risikoanalyse waren ehemalige und aktive Mitglieder und Leiter der KjG Eberbach beteiligt.
Im Rahmen der Vorstandsitzung der Leitungsgruppe der KjG Eberbach vom 17.12.2019 wurde die Finalisierung dieser Konzeption sowie deren Freigabe zur Veröffentlichung beschlossen.
Weitere Anpassungen sind im Folgenden dokumentieret:
Version | Bemerkung | Inkrafttreten |
1.0 | Initiale Erstellung | 17.12.2019 Leitungsrunde |
1.1 | Anpassungen aufgrund von Änderung in AROPräv (Veröffentlicht in ABl. 2021, S. 232) | 19.06.2022 Mitgliederversammlung |
Eberbach, den 19.06.2022