Zuschüsse
Zuschüsse für Finanziell Schwächergestellte – KjG Eberbach
Wir verstehen die finanziellen Herausforderungen, denen Familien heute gegenüberstehen, insbesondere wenn es darum geht, Kinder auf ein 10-tägiges Zeltlager zu schicken. Um auch finanziell schwächergestellten Familien die Teilnahme zu ermöglichen, setzt unser Zuschusskonzept auf drei Säulen:
1. Finanzieller Zuschuss der KjG Eberbach:
Die KjG Eberbach gewährt einen direkten finanziellen Zuschuss von 25€ pro Teilnehmer.
2. Materieller Zuschuss der KjG Eberbach:
Zusätzlich stellt die KjG Eberbach Teller, Tassen und Besteck zur Verfügung, falls diese nicht mitgebracht werden können.
3. Finanzieller Zuschuss aus dem Landesjugendplan Baden-Württemberg:
Über den Landesjugendplan des Landes Baden-Württemberg können wir Zuschüsse für finanziell schwechergestellte Familien beantragen. Für diesen Zuschuss gibt es jedoch einige Sachen zu beachten:
- Antragsformular: Der Antrag muss über ein offizielles Formular erfolgen. Das offizielle Formular des Landesjugendplans ist unter diesem Link verfügbar. Bitte füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an „info@kjg-eberbach.de“. Persönliche Informationen, wie monatliche Einnahmen, sind ebenfalls erforderlich. Uns genügt aber das unterschriebene Formular – ein Einkommensnachweis wird nicht benötigt.
- Anmeldungsfrist: Die Anmeldung und Einreichung des unterschriebenen Formulars müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn des Zeltlagers erfolgen.
Wer ist Zielgruppe des Zuschuss
Der Zuschuss ist für finanziell schwächergestellte Familien bestimmt. Wer hierunter konkret fällt, ist zwar in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift nicht weiter definiert. Jedoch gibt es vom Landesjugendplan Empfehlungen hierzu. Für 1 Erwachsene + 1 Kind liegt die Grenze des Haushaltsnettoeinkommen beispielsweise bei 1.586 Euro bzw. bei 2 Erwachsene + 2 Kinder 2.563 Euro.
Wir möchten sicherstellen, dass finanzielle Hürden für alle nicht im Weg stehen, um an unseren Aktivitäten teilzunehmen. Als KjG haben wir auch die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen, wenn das Haushaltsnettoeinkommen über der Empfehlung liegt.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter „info@kjg-eberbach.de“. Gemeinsam schaffen wir unvergessliche Erlebnisse für alle Kinder und Jugendlichen!
Ausfüllhilfe des Zuschussformulars
Das Formular ist unter jungendarbeitsnetz.de verfügbar:
- Antragssteller*in (Anschrift, E-Mail und Rufnummer): Persönliche Daten der Antragsteller*in (der Eltern/Sorgeberechtigten)
- Veranstallter der Maßnahme: „Katholische junge Gemeinde Eberbach e.V., Humboldstraße 51, 74915 Waibstadt“
- Nachname, Vorname: Persönliche Daten der Antragsteller*in (der Eltern/Sorgeberechtigten)
- Straße und Haus-Nr.: Persönliche Daten der Antragsteller*in (der Eltern/Sorgeberechtigten)
- PLZ und Wohnort: Persönliche Daten der Antragsteller*in (der Eltern/Sorgeberechtigten). Von dieser IBAN sollte auch der „Restbetrag“ für das Zeltlager gezahlt werden.
- Monatliche Einnahmen: Persönliche Daten der Antragsteller*in (der Eltern/Sorgeberechtigten). Hier ist das Haushaltnettoeinkommen gemeint. (Netto = Nach Steuern)
- Anzahl der Personen im Haushalt: Persönliche Daten der Antragsteller*in (der Eltern/Sorgeberechtigten).
- Titel der Freizeit: „Kinder und Jugendzeltlager der KjG Eberbach“
- Dauer der Freizeit: „25.07.2024“ bis „03.08.2024“ = 10 Tage
- Ort der Freizeit: „Sportplatz Wippingen-Blaustein, 89134 Blaustein“
- Teilnehmende/r: Name der Teilnehmer und Alter
- Ort, Datum, Unterschrift: Ort/Datum/Unterschrift