
Gründungsversammlung der KjG Eberbach
Liebe KjGlerinnen und KjGler,
liebe (ehemalige) Zeltlagerkinder und Gruppenleiter,
liebe Freunde der KjG,
gerne möchten wir euch zur Vereinsgründung der Katholischen jungen Gemeinde Eberbach am 08. Mai 2022 einladen. Seit fast 50 Jahre veranstalten wir, die KjG Eberbach, regelmäßig ein Zeltlager und diverse andere Aktionen.
Bisher war die KjG Eberbach hierbei eine Gruppierung innerhalb der Seelsorgeeinheit Edith Stein Neckartal-Hoher Odenwald. Aufgrund einer Änderung in der steuerlichen Beurteilung der Seelsorgeeinheit haben wir uns dazu entschlossen, dass wir dieses Jahr einen eingetragenen Verein gründen wollen. Zu dieser Gründungsversammlung möchten wir euch daher recht herzlich einladen.
Einen aktuellen Satzungsentwurf ist auf unserer Webseite.
Natürlich ist die KjG auch nach der Vereinsgründung weiterhin ein fester Bestandteil der Seelsorgeeinheit und ein wichtiger Baustein für die Jugendarbeit vor Ort.
Wir freuen uns auf euren Kommen!
Eure KjG Eberbach
Tagesordnung
Datum: Sonntag, den 09. Oktober 2022, 16:30
Ort: Pfarrheim/Unterkirche St. Josef, Steigestraße 61, 69412 Eberbach
Leitung + Protokoll: Christoph Weiß, Daniel Hilbert
TOP 1: Begrüßung der TeilnehmerInnen und Beschluss der Geschäfts- und Tagesordnung
Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer der Gründungsversammlung. Festlegung der finalen Tagesordnung. Es gilt die Geschäfts- und Wahlordnung des Diözesanverbandes (siehe auch Geschäfts- und Wahlordnung).
TOP 2: Beratung und Beschluss der Satzung der KjG Eberbach
Der aktuelle Entwurf der Satzung kann unter kjg-eberbach.de eingesehen werden.
TOP 3: Wahlen
Es stehen zur Wahl: Die Mitglieder der Ortsleitung, inklusive der geistlichen Leitung, sowie die Berufung eines Kassenprüfers. Es gilt die Musterwahlordnung des KjG Diözesanverbandes.
TOP 4: Ermächtigung des Vorstandes zur Eintragung des Vereins
Beauftragung der Ortsleitung mit der Eintragung des Vereins. Sollten aufgrund Beanstandungen des Registergerichts, des Finanzamtes oder des Diözesanverbandes Änderungen der Satzung notwendig sein, wird die Ortsleitung ermächtigt, die notwendige Änderung der Satzung vorzunehmen. Siehe hierzu auch § 12 (2) der Satzung.
TOP 5: Schutzkonzept
Verabschiedung des Schutzkonzept „zum Schutz vor und zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ der KjG Eberbach. Die aktuelle Version des Schutzkonzeptes kann unter kjg-eberach.de abgerufen werden.
TOP 6: Jahresplanung 2023
Beratung und Beschluss über die vorläufige Jahresplanung 2023 der KjG Eberbach. Hierzu zählt: Durchführung des Zeltlager 2023.
TOP 7: Ehrungen
Die folgenden Anträge sind bekannt und stehen zur Abstimmung. Weitere Anträge können gemäß Geschäftsordnung eingebracht werden.
- Die veröffentlichte Tagesordnung wird als finale Tagesordnung festgelegt.
- Die Satzung in der auf kjg-eberbach.de/satzung veröffentlichten Form wird angenommen.
- Der Mitgliedsbeitrag (normal) wird auf 30€ pro Jahr festgelegt. Der Familienbeitrag wird auf 50€ pro Jahr festgelegt.
- Die Ortsleitung wird für 3 Jahre gewählt.
- Beauftragung der Ortsleitung mit der Eintragung des Vereins. Sollten aufgrund Beanstandungen des Registergerichts, des Finanzamtes oder des Diözesanverbandes Änderungen der Satzung notwendig sein, wird der Vorstand ermächtigt, die notwendige Änderung der Satzung vorzunehmen. Siehe hierzu auch § 12 (2) der Satzung.
Verabschiedung des Schutzkonzept „zum Schutz vor und zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ der KjG Eberbach in der unter Institutionelles Schutzkonzept veröffentlichten Fassung.
Hinweise zur Satzung
Die Satzung kann unter kjg-eberbach.de eingesehen werden. Das folgende Schaubild zeigt eine stark Vereinfachte Darstellung der verschiedenen Organe der KjG Eberbach:
